Satzung

Unterstützungseinrichtung (UE) Mobilitäts Presse Club e.V.

Präambel:

Von der Außerordentlichen Mitgliederversammlung der UE des MPC e.V.am 24.09.2023 in Speyer wurde einstimmig folgende Satzung beschlossen. Die Änderungen betreffen §1, §3 und §5.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Unterstützungseinrichtung Mobilitäts Presse Club e.V. (MPC UE)“ und hat seinen Sitz in Gelnhausen. Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hanau eingetragen.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

  1. Zweck des Vereins ist, Journalisten, deren Hinterbliebene und andere hilfsbedürftige Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
  2. Dieser Zweck wird erreicht,

a) indem der Verein seine Mitglieder auffordert, gezielt Journalisten, deren Hinterbliebene und andere hilfsbedürftige Personen zu nennen und vorzuschlagen, die die erforderlichen Voraussetzungen des § 53 AO – mildtätige Zwecke – erfüllen,

b) indem der Vorstand des Vereins selbst gezielt mit Behörden oder Institutionen der Sozialhilfe Kontakt aufnimmt, um so Personen genannt zu bekommen, die ebenfalls die erforderlichen Voraussetzungen des § 53 AO – mildtätige Zwecke – erfüllen.

  1. Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Vereinsämter sind Ehrenämter.

§ 3 Mitglieder

  1. Mitglieder der Unterstützungseinrichtung können nur Mitglieder des Mobilitäts Presse Club e.V. (MPC) werden. Alle MPC-Mitglieder sind gleichzeitig auch Mitglieder der UE. Bei einer Auflösung des MPC e.V. bleibt die Mitgliedschaft in der Unterstützungseinrichtung (MPC UE e.V.) bestehen. § 4 Beiträge, Leistungen des Vereins
  2. Die Mitglieder des Vereins sind zu Beitragsleistungen verpflichtet. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  3. Die Leistungsempfänger haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen der Unterstützungseinrichtung. Auch durch wiederholte oder regelmäßige Zahlung von Unterstützungsgeldern kann ein Rechtsanspruch nicht begründet werden. Alle Zahlungen erfolgen freiwillig und mit der Möglichkeit jederzeitigen Widerrufs. Mitglieder sind verpflichtet, bei Aufnahme in den Verein und beim erstmaligen Erhalt von Leistungen der Unterstützungseinrichtung des Mobilitäts Presse Club e.V. folgende Erklärung abzugeben: „Mir ist bekannt, dass die Leistungsempfänger keinen Rechtsanspruch auf Leistungen der Unterstützungseinrichtung haben. Auch durch wiederholte oder regelmäßige Zahlung von Unterstützungsgeldern kann ein Rechtsanspruch nicht begründet werden. Alle Zahlungen erfolgen freiwillig und mit der Möglichkeit jederzeitigen Widerrufs.“

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch
– Kündigung des Mitglieds mit dreimonatiger Frist zum Jahresende
– Austritt aus dem Mobilitäts Presse Club e.V. (MPC),
– Tod,
– Ausschluss durch den Vorstand aus wichtigem Grund

§ 6 Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, der von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt wird, und dem Schatzmeister des MPC (Stellvertreter des UEVorsitzenden). 
Der Vorsitzende der UE ist auch Mitglied des MPC-Vorstands.
  2. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
  3. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein gemeinsam.
  4. Die Vorstandsmitglieder werden auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung (MV) ist in den ersten fünf Monaten jeden Kalenderjahres einzuberufen, im übrigen nach Bedarf oder wenn mehr als 40 Prozent der Mitglieder die Einberufung verlangt.
  2. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung vom Vorstand durch schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail (MPC-Newsletter) an die Mitglieder mindestens vier Wochen vor dem Termin der MV.
  3. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende der UE, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Jede ordnungsgemäß einberufene MV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  4. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit.
  5. Zur Änderung des Vereinszwecks, der Satzung sowie zum Beschluss über die Auflösung der Unterstützungskasse ist die Zustimmung von mindestens 75 Prozent der Mitglieder erforderlich. Satzungsänderungen, die den Zweck oder die Auflösung der Unterstützungseinrichtung betreffen, bedürfen vor ihrer Beschlussfassung der Genehmigung durch das zuständige Finanzamt.
  6. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Sämtliche Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 8 Festsetzung der Leistungen

Über die Gewährung und Höhe der Unterstützungen und sonstigen Leistungen der Unterstützungseinrichtung kann auf Vorschlag des Vorstands ein Leistungsausschuss beschließen, der sich aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern zusammensetzt. Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 9 Rechnungslegung und Prüfung

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres hat der Vorstand der Mitgliederversammlung über die Einnahmen und Ausgaben der Unterstützungseinrichtung Rechnung zu legen. Der Vorstand und der Leistungsausschuss sind durch die Mitgliederversammlung zu entlasten.

§ 10 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der MPC UE e.V. an einen gemeinnützigen Verein, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Die Auswahl des gemeinnützigen Vereins erfolgt durch mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung.

 

Gelnhausen, den 25.09.2023

Dr. Harry Nieman,  Vorsitzender

Rolf Heggen, stellv. Vorsitzender und Schatzmeister

Kontakt

Mobilitäts Presse Club e.V.
Ulrich Nies (Vorsitzender)

Geschäftsstelle:
Am Bornrain 4
63589 Linsengericht
Tel. 06051 5388545
verwaltung@mpc-ev.de

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