Unterstützungseinrichtung (UE) Motor Presse Club e.V.

Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Unterstützungseinrichtung des Motor Presse Club e.V.“ und hat seinen Sitz in Köln. Er ist im Vereins­register beim Amtsgericht Köln eingetragen.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

  1. Zweck des Vereins ist, Motorjournalisten, sonstige Journalisten, deren Hinterbliebene und andere hilfsbedürftige Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
  2. Dieser Zweck wird erreicht,
    1. indem der Verein seine Mitglieder auffordert, gezielt Motorjournalisten, Journalisten, deren Hinterbliebene und andere hilfsbedürftige Personen zu nennen und vorzuschlagen, die die erforderlichen Voraussetzungen des § 53 AO – mildtätige Zwecke – erfüllen,
    2. indem der Vorstand des Vereins selbst gezielt mit Behörden oder Institutionen der Sozialhilfe Kontakt aufnimmt, um so Personen genannt zu bekommen, die ebenfalls die erforderlichen Voraussetzungen des § 53 AO – Mildtätige Zwecke – erfüllen.
  3. Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Vereinsämter sind Ehrenämter.

§ 3 Mitglieder

Mitglieder der Unterstützungseinrichtung können nur Mitglieder des Motor Presse Club e.V. (MPC) werden. Als MPC-Mitglied
werden sie auch Mitglied der UE.

§ 4 Beiträge, Leistungen des Vereins

Die Mitglieder des Vereins sind zu Beitragsleistungen verpflichtet. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung fest­gesetzt.
Die Leistungsempfänger haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen der Unterstützungseinrichtung. Auch durch wiederholte oder regelmäßige Zahlung von Unterstützungsgeldern kann ein Rechtsanspruch nicht begründet werden. Alle Zahlungen erfolgen freiwillig und mit der Möglichkeit jederzeitigen Widerrufs.
Mitglieder sind verpflichtet, bei Aufnahme in den Verein und beim erstmaligen Erhalt von Leistungen der Unterstützungseinrichtung des Motor Presse Club e.V. folgende Erklärung abzugeben: „Mir ist bekannt, dass die Leistungsempfänger keinen Rechtsanspruch auf Leistungen der Unterstützungseinrichtung haben. Auch durch wiederholte oder regelmäßige Zahlung von Unterstützungsgeldern kann ein Rechtsanspruch nicht begründet werden. Alle Zahlungen erfolgen freiwillig und mit der Möglichkeit jederzeitigen Widerrufs.“

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch

  • schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand,
  • Verlust der Mitgliedschaft beim Motor Presse Club e.V. (MPC),
  • Tod,
  • Ausschluss durch den Vorstand aus wichtigem Grund.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, der von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt wird, und dem Schatzmeister des MPC (Stellvertreter des UE-Vorsitzenden). Der Vorsitzende der UE ist auch Mitglied des MPC-Vorstands.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vorstandsmitglieder werden auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (MV) ist in den ersten fünf Monaten jeden Kalenderjahres einzuberufen, im übrigen nach Bedarf oder wenn mehr als 2 ⁄ 5 der Mitglieder die Einberufung verlangt.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung vom Vorstand durch schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail (MPC-Newsletter) an die Mitglieder mindestens vier Wochen vor dem Termin der MV. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit. Nicht erschienene Mitglieder können sich durch schriftliche Vollmacht von einem anderen Mitglied vertreten lassen, das dann ihre Stimme wahrnimmt. Jedes Mitglied kann nur zwei weitere Stimmen übertragen bekommen.
Zur Änderung des Vereinszwecks, der Satzung sowie zum Beschluss über die Auflösung der Unterstützungskasse ist die Zustimmung von 3 ⁄ 4 der Mitglieder erforderlich. Satzungsänderungen, die den Zweck oder die Auflösung der Unterstützungseinrichtung betreffen, bedürfen vor ihrer Beschlussfassung der Genehmigung des zuständigen Finanzamts.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Sämtliche Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 8 Festsetzung der Leistungen

Über die Gewährung und Höhe der Unterstützungen und sonstigen Leistungen der Unterstützungseinrichtung kann auf Vorschlag des Vorstands ein Leistungsausschuss beschließen, der sich aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern zusammensetzt. Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 9 Rechnungslegung und Prüfung

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres hat der Vorstand der Mitgliederversammlung über die Einnahmen und Ausgaben der Unter­stützungseinrichtung Rechnung zu legen. Der Vorstand und der Leistungsausschuss sind durch die Mitgliederversammlung zu entlasten.

§ 10 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Motor Presse Club e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

 

Potsdam, den 7. Mai 2011

 

Dr. Wolfgang Riecke, Vorsitzender
Eberhard Wühle, stellv. Vorsitzender und Schatzmeister

Kontakt

Motor Presse Club e.V.
Ulrich Nies (Vorsitzender)

Geschäftsstelle:
Am Bornrain 4
63589 Linsengericht
Tel. 06051 5388545
verwaltung@mpc-ev.de

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