Die Unterstützungseinrichtung des MPC e.V.

Mildtätig und Gemeinnützig

Die Unterstützungseinrichtung (Hilfsfonds) des MPC dient ausschließlich und unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen.

Dazu heißt es in § 2 der Satzung:

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

  1. Zweck des Vereins ist, Journalisten, deren Hinterbliebene und andere hilfsbedürftige Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
  2. Dieser Zweck wird erreicht,

a) indem der Verein seine Mitglieder auffordert, gezielt Journalisten, deren Hinterbliebene und andere hilfsbedürftige Personen zu nennen und vorzuschlagen, die die erforderlichen Voraussetzungen des § 53 AO – mildtätige Zwecke – erfüllen,

b) indem der Vorstand des Vereins selbst gezielt mit Behörden oder Institutionen der Sozialhilfe Kontakt aufnimmt, um so Personen genannt zu bekommen, die ebenfalls die erforderlichen Voraussetzungen des § 53 AO – mildtätige Zwecke – erfüllen.

  1. Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Vereinsämter sind Ehrenämter.

 

Mitglieder des MPC sind automatisch Mitglied in der Unterstützungseinrichtung. Der MPC-Hilfsfonds ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bensheim St Nr. 05 250 59342, vom 21. Mai 2014 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewSTG von der Gewerbesteuer befreit. Der MPC-Hilfsfonds ist berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.

Der MPC-Hilfsfonds bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich zur Förderung der oben genannten, unmittelbar mildtätigen Zwecke im Sinne der Sinne der §§ 51 ff AO. verwendet werden.

Dr. Harry Niemann, Vorsitzender

Rolf Heggen, Stellv. Vorsitzender und Schatzmeister